Berufskraftfahrer

Nach dem seit 10 September 2009 in Kraft getretenen Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz ( BkrFQG ) müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die

– gewerblichen Güterverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kfz über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, oder

– gewerblichen Personentransport mit mehr als 9 Sitzplätzen durchführen wollen,

eine Grundqualifizierung mit anschließender IHK – Prüfung erwerben.

Nur dann dürfen sie in den voran genannten Bereichen gewerblich tätig werden.
Dies gilt sowohl für selbstständige, wie auch für angestellte Fahrerinnen und Fahrer.
Das Gesetz erstreckt sich auf die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E; C/CE; D1/D1E; D/DE.

Ferner gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer eine Verpflichtung zur Weiterbildung.

Diese Weiterbildung umfasst 35 Zeitstunden, aufgeteilt in 5 Modulen, die entweder:

– einzeln ( 5 Seminare a´7 Stunden ) oder im

– Blockunterricht ( 5 Tage a´7 Stunden ) bis zum 09 September 2014 abzulegen sind.

Hierzu gibt es eine vom Gesetzgeber geschaffene Übergangsregelung bis zum 09 September 2016, angepasst an die Gültigkeit, bzw. Verlängerung der bestehenden Fahrerlaubnis.

Mit der Weiterbildung muß dann aber spätestens zum 09 September 2014 begonnen werden.

Im Einzelnen umfassen die einzelnen Module folgende Lehrgangsinhalte:

Modul 1: Wirtschaftlichkeit ECO Training

  • Kinematische Kette
  • Fahrwiderstände
  • Funktionsweise der Sicherheitsausstattung
  • Ökonomisches / Ökologisches Fahren
  • Alternative Antriebe
  • Markt und Umwelt

Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr

  • Lenkzeiten, Fahrtunterbrechung und Ruhezeiten nach VO ( EG Nr. 561/2006 )
  • AETR
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitszeitnachweise
  • Analoges Kontrollgerät
  • Digitales Kontrollgerät
  • Überwachung dorch Kontrollorgane

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Verkehrsunfälle / Arbeitsunfälle
  • Sicherheitstechnik
  • Kriminalitätsvorbeugung
  • Gesundheitsschutz und Prävention
  • Notfälle
  • Wartung des Fahrzeugs

Modul 4: Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi
( rechtliche Bestimmungen und Dokumente )

  • Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kfz im Bereich der Grundqualifikation und
    Weiterbildung nach BkrFQG / BkrFQV
  • Beförderungsgenehmigungen zur Durchführung innerstaatlicher und
    grenzüberschreitender Güterkraftverkehre
  • Verpflichtungen des Fahrers im Rahmen des deutschen und internationalen Frachtrechts
  • Beförderungdokumente im gewerblichen Güterverkehr sowie sonstige nach öffentlich rechtlichen
    Vorschriften erforderliche Begleitpapiere
  • Zollrechtliche Vorschriften
  • Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften beim Einsatz von Kfz > 7,5t und Anhänger hinter Kfz

Modul 5: Ladungssicherung

  • Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
  • Bei der Fahrt auf das Kfz wirkende Kräfte
  • Stabilität der Fahrzeugaufbauten
  • Zurr- und Hilfsmittel
  • Arten der Ladungssicherung
  • Ladungssicherung von bestimmten Güterarten.