Führerscheine

  • AM
    Fahrzeug:

    Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
    • bbH max 45 km/h
    • Hubraum max. 50 cm3 bei
    Verbrennungsmotor
    • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

    Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
    • bbH max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 cm3 bei
    Fremdzündungsmotoren
    • Leistung max. 4kW bei
    Diesel-/Elektromotoren

    Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
    • bbH max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 cm3 bei
    Fremdzündungsmotoren
    • Leistung max. 4 kW bei
    Diesel-/Elektromotor
    • Leermasse max. 350 kg

    Bemerkung:

    Einschluss: Keine

    Zusammenfassung der
    "alten" Klassen M und S

    Mindestalter:

    16 Jahre

  • A1
    Fahrzeug:

    Krafträder mit:
    • Hubraum max. 125 cm3
    • Leistung max. 11 kW
    • Verhältnis Leistung/Gewicht
    max. 0,1 kW/kg

    Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
    • Hubraum über 50cm3 (bei
    Verbrennungsmotoren)
    oder bbH über 45 km/h
    • Leistung max. 15 kW

    Bemerkung:

    Einschluss: AM

    Mindestalter:

    16 Jahre

  • A2
    Fahrzeug:

    Krafträder mit
    • Leistung max. 35 kW
    • Verhältnis Leistung/Gewicht
    max. 0,2 kW/kg

    Bemerkung:

    Bei zweijährigem Vorbesitz
    der Klasse "A1" nur
    praktische, aber keine theo-
    retische Prüfung erforderlich

    Einschluss: AM, A1

    Mindestalter:

    18 Jahre

  • A
    Fahrzeug:

    Krafträder mit
    • Hubraum über 50 cm3 oder
    • bbH über 45 km/h

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung
    über 15 kW

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
    • Hubraum über 50cm3 (bei
    Verbrennungsmotoren) oder
    • bbH über 45 km/h
    • Leistung über 15 kW

    Bemerkung:

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische,

    aber keine theoretische Prüfung erforderlich

    Einschluss: AM, A1, A2

    Mindestalter:

    20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
    21 Jahre für Trikes
    24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb

  • B
    Fahrzeug:

    Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
    AM, A1, A2
    und A - mit
    • zG max. 3.500 kg
    • max. 8 Personen außer dem Fahrer

    Anhängerregelung
    • Anhänger mit zG max.
    750 kg immer erlaubt
    • Anhänger mit zG über
    750 kg erlaubt, wenn zG der
    Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

    Bemerkung:

    Einschluss: AM, L

    Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

    Mindestalter:

    18 Jahre
    17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

  • B96
    Fahrzeug:

    Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
    • zG des Anhängers über 750 kg
    • zG der Fahrzeugkombination über
    3.500 kg, aber max. 4.250 kg

    Bemerkung:

    Wird durch Zuteilung der
    Schlüsselzahl 96 erteilt.
    Keine Prüfung, aber
    besondere Schulung
    erforderlich.

    Mindestalter:

    vgl. Klasse B

  • BE
    Fahrzeug:

    Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
    • zG des Anhängers über
    750 kg, aber max. 3.500 kg

    Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

    Mindestalter:

    vgl. Klasse B

  • C1
    Fahrzeug:

    Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
    AM, A1, A2 und A mit
    • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
    • max. 8 Personen außer dem Fahrer
    • Anhänger bis 750 kg zG

    Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Mindestalter:

    18 Jahre

  • C1E
    Fahrzeug:

    Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
    • zG Anhänger über 750 kg
    • zG der Fahrzeugkombination
    max. 12.000 kg

    Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
    • zG Anhänger über 3.500 kg
    • zG der Fahrzeugkombination
    max. 12.000 kg

    Bemerkung:

    Vorbesitz: C1

    Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger
    max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

    Mindestalter:

    18 Jahre

  • C
    Fahrzeug:

    Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
    AM, A1, A2 und A - mit
    • zG über 3.500 kg
    • max. 8 Personen außer dem Fahrer
    • Anhänger bis 750 kg zG

    Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Einschluss: C1

    Mindestalter:

    21 Jahre
    18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

  • CE
    Fahrzeug:

    Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
    • zG Anhänger über 750 kg

    Bemerkung:

    Vorbesitz: C

    Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

    Mindestalter:

    21 Jahre
    18 Jahre nach erfolgter Grundqualifitkation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

  • D1
    Fahrzeug:

    Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
    AM, A1, A2 und A
    • für mehr als 8, aber max. 16 Personen
    außer dem Fahrer
    • Länge max. 8 m
    • mit Anhänger bis 750 kg zG

    Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Mindestalter:

    21 Jahre
    18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung

  • D1E
    Fahrzeug:

    Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
    • zG Anhänger über 750 kg

    Bemerkung:

    Vorbesitz: D1

    Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

    Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger
    max. Leermasse des Zugfahzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg"

    Mindestalter:

    21 Jahre
    18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung

  • D
    Fahrzeug:

    Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
    AM, A1, A2 und A
    • für mehr als 8 Personen
    • mit Anhänger bis 750 kg zG

    Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Einschluss: D1

    Mindestalter:

    18, 20, 21, 23 oder
    24 Jahre.
    Das Mindestalter ist
    abhängig von deiner
    Tätigkeit und Qualifikation.

  • DE
    Fahrzeug:

    "Kfz der Klasse D mit Anhänger
    • zG Anhänger über 750 kg"

    Bemerkung:

    Vorbesitz: D

    Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

    Mindestalter:

    18, 20, 21 oder 24 Jahre.
    Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

  • L
    Fahrzeug:

    Zugmaschinen
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • bbH max. 40 km/h
    • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
    • bbH max. 25 km/h
    • auch mit Anhänger

    Bemerkung:
    Mindestalter:

    16 Jahre

  • T
    Fahrzeug:

    Zugmaschinen
    • für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • bbH max. 60 km/h
    • für Fahrer unter 18 Jahren gilt:
    bbH max. 40 km/h
    • auch mit Anhänger

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • bbH max. 40 km/h
    • auch mit Anhänger

    Bemerkung:

    Einschluss: L sowie AM

    Mindestalter:

    16 Jahre

  • Mofa
    Fahrzeug:

    Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

    Bemerkung:

    Vorbesitz: Nicht erforderlich
    Geltunsdauer: Ohne Befristung

    Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

    Mindestalter:

    15 Jahre

  • B197
    Fahrzeug:
    Bemerkung:
    Mindestalter: