Führerscheine
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AM
Fahrzeug:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei
Verbrennungsmotor
• Leistung max. 4 kW bei ElektromotorDreirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei
Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4kW bei
Diesel-/ElektromotorenVierrädrige Leicht-Kfz mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei
Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei
Diesel-/Elektromotor
• Leermasse max. 350 kgBemerkung:
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der
"alten" Klassen M und SMindestalter:
16 Jahre
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A1
Fahrzeug:
Krafträder mit:
• Hubraum max. 125 cm3
• Leistung max. 11 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht
max. 0,1 kW/kgDreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
• Hubraum über 50cm3 (bei
Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h
• Leistung max. 15 kWBemerkung:
Einschluss: AM
Mindestalter:
16 Jahre
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A2
Fahrzeug:
Krafträder mit
• Leistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht
max. 0,2 kW/kgBemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz
der Klasse "A1" nur
praktische, aber keine theo-
retische Prüfung erforderlichEinschluss: AM, A1
Mindestalter:
18 Jahre
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A
Fahrzeug:
Krafträder mit
• Hubraum über 50 cm3 oder
• bbH über 45 km/hDreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung
über 15 kWDreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
• Hubraum über 50cm3 (bei
Verbrennungsmotoren) oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung über 15 kWBemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb -
B
Fahrzeug:
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
AM, A1, A2
und A - mit
• zG max. 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem FahrerAnhängerregelung
• Anhänger mit zG max.
750 kg immer erlaubt
• Anhänger mit zG über
750 kg erlaubt, wenn zG der
Fahrzeugkombination max. 3.500 kgBemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) -
B96
Fahrzeug:
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
• zG des Anhängers über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination über
3.500 kg, aber max. 4.250 kgBemerkung:
Wird durch Zuteilung der
Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber
besondere Schulung
erforderlich.Mindestalter:
vgl. Klasse B
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BE
Fahrzeug:
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG des Anhängers über
750 kg, aber max. 3.500 kgBemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
vgl. Klasse B
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C1
Fahrzeug:
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
AM, A1, A2 und A mit
• zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zGBemerkung:
Vorbesitz: B
Mindestalter:
18 Jahre
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C1E
Fahrzeug:
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination
max. 12.000 kgKfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 3.500 kg
• zG der Fahrzeugkombination
max. 12.000 kgBemerkung:
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger
max. Leermasse des Zugfahrzeugs"Mindestalter:
18 Jahre
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C
Fahrzeug:
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
AM, A1, A2 und A - mit
• zG über 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zGBemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" -
CE
Fahrzeug:
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kgBemerkung:
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifitkation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" -
D1
Fahrzeug:
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
AM, A1, A2 und A
• für mehr als 8, aber max. 16 Personen
außer dem Fahrer
• Länge max. 8 m
• mit Anhänger bis 750 kg zGBemerkung:
Vorbesitz: B
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung -
D1E
Fahrzeug:
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kgBemerkung:
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger
max. Leermasse des Zugfahzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg"Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung -
D
Fahrzeug:
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen
AM, A1, A2 und A
• für mehr als 8 Personen
• mit Anhänger bis 750 kg zGBemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Mindestalter:
18, 20, 21, 23 oder
24 Jahre.
Das Mindestalter ist
abhängig von deiner
Tätigkeit und Qualifikation. -
DE
Fahrzeug:
"Kfz der Klasse D mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg"Bemerkung:
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter:
18, 20, 21 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. -
L
Fahrzeug:
Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werdenSelbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
• bbH max. 25 km/h
• auch mit AnhängerBemerkung:
Mindestalter:
16 Jahre
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T
Fahrzeug:
Zugmaschinen
• für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 60 km/h
• für Fahrer unter 18 Jahren gilt:
bbH max. 40 km/h
• auch mit AnhängerSelbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• auch mit AnhängerBemerkung:
Einschluss: L sowie AM
Mindestalter:
16 Jahre
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Mofa
Fahrzeug:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Bemerkung:
Vorbesitz: Nicht erforderlich
Geltunsdauer: Ohne BefristungDie Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter:
15 Jahre
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B197
Fahrzeug:
Bemerkung:
Mindestalter: